Gremien

Gremien:

Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. ( ( Auszug aus: Bistum Augsburg
Der Pastoralrat
ist das vom Bischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarreiengemeinschaft.
Der Pastoralrat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarreiengemeinschaft. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer.
Er bespricht und regelt jene Angelegenheiten und Maßnahmen, die alle Mitgliedspfarreien betreffen, die gemeinsam geplant und durchgeführt oder, wenn auch nur in einer Mitgliedspfarrei vollzogen, aufeinander abgestimmt werden müssen.
Der Pastoralrat sorgt dafür, dass die in Art. 4 benannten Aufgaben der Pfarreiengemeinschaft wahrgenommen werden.
Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das von den Gemeindemitgliedern gewählte Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung  festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets.

Gruppen: (in alphabetischer Reihenfolge)

B Bibelgespräche

E Ehe und Familie

Eine Welt Kreis

F Familiengottesdienst-Team

Festausschuss – Geselliges Leben

G Gemeindesonntag (St.Albert)

GgG Gemeinde gestaltet Gottesdienst

Glauben – Leben – Gestalten

J Jugend

L Lektoren

Liturgie

M Männergespräche

Mission Entwicklung Frieden

Ö Öffentlichkeitsausschuss

Ökumene